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   OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - I-3 Wx 244/06   

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https://dejure.org/2006,8282
OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - I-3 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,8282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2006 - I-3 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,8282)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - I-3 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,8282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; FEVG § 6 Abs. 1; FreihEntzG § 16 S. 1; FreihEntzG § 14 Abs. 1 S. 2; FreihEntzG § 14 Abs. 2 S. 1; FreihEntzG § 14 Abs. 3; FreihEntzG § 15 Abs. 1
    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht, Verhältnismäßigkeit, Entziehungsabsicht, freiwillige Ausreise, Ausländerbehörde, Erledigung der Hauptsache, Kosten, Gerichtskosten, Kostenentscheidung

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FreihEntzG § 14 Abs. 3; ; FreihEntzG § 16 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 18 T 56/06
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - I-3 Wx 244/06

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Braunschweig, 04.02.2004 - 6 W 32/03

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme; Entscheidung über Abschiebehaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Vieles spricht für die Absicht der Behörde, durch eine "geplante Festnahme" am 26. September 2006, die ohnehin nur zulässig ist, wenn zuvor eine richterliche Entscheidung eingeholt worden ist (vgl. nur OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 6 W 32/03 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Melchior, Rundbrief 10/2006 unter I. a) die Voraussetzungen für eine erleichterte Abschiebung aus der Haft heraus zu schaffen.
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Die Kammer hat ohne entsprechende Umstände darzulegen, angenommen, es habe der Verdacht bestanden, dass der Betroffene sich "dem ihm erkannten Abschiebetermin durch untertauchen entziehen würde" - dies ohne auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage einzugehen, ob und inwieweit die Entziehungsabsicht im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen und aufzuklären ist (vgl. dazu einerseits OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 15 W 435/04 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang, und andererseits OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2004 - 20 W 426/03 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Köln, 26.07.2006 - 16 Wx 151/06

    Keine nachträgliche Ermessensausübung bei Erledigung der Hauptsache durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Die fehlende Ermessensausübung ist nicht nachzuholen, da nach Erledigung der Hauptsache -abgesehen vom Übergang in das Feststellungsverfahren - weitere Ermittlungen nicht durchgeführt werden (OLG München NJW-RR 2006, 1511; OLG Köln InfAuslR 2006, 414; Senat I - 3 Wx 182/06 vom 24.10.2006).
  • OLG München, 08.02.2006 - 34 Wx 4/06

    Übernahme und Absicherung von Dolmetscherkosten bei Abschiebungshaft - weitere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Die fehlende Ermessensausübung ist nicht nachzuholen, da nach Erledigung der Hauptsache -abgesehen vom Übergang in das Feststellungsverfahren - weitere Ermittlungen nicht durchgeführt werden (OLG München NJW-RR 2006, 1511; OLG Köln InfAuslR 2006, 414; Senat I - 3 Wx 182/06 vom 24.10.2006).
  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Ausweislich der für den Senat maßgebenden Beschlussbegründung (vgl. § 6 Abs. 1 FEVG) hat das Amtsgericht nicht beachtet, dass - bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG einen fakultativen Haftgrund (Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage (2005), § 62 Rdz. 21) normiert, der dem Tatrichter ein Ermessen darüber einräumt, ob er die Haft anordnet oder nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 34 Wx 172/05 - bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; Senat I-3Wx 106/06 vom 14. Juni 2006 bei Melchior a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2004 - 20 W 426/03

    Abschiebehaft: Unverhältnismäßigkeit der Inhaftierung eines nicht untergetauchten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Die Kammer hat ohne entsprechende Umstände darzulegen, angenommen, es habe der Verdacht bestanden, dass der Betroffene sich "dem ihm erkannten Abschiebetermin durch untertauchen entziehen würde" - dies ohne auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage einzugehen, ob und inwieweit die Entziehungsabsicht im Rahmen des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen und aufzuklären ist (vgl. dazu einerseits OLG Hamm Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 15 W 435/04 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang, und andererseits OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2004 - 20 W 426/03 - Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01

    Kostenpflicht des Betroffenen bei nachträglicher Unzulässigkeit der Abscheibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    b) Eine Überbürdung der dem Betroffenen entstandenen außergerichtlichen Kosten auf die Gebietskörperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, ist angezeigt, da die Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 16 Satz 1 FreihEntzG (vgl. BayObLG v. 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 - bei Melchior (Internet- Kommentar zur Abschiebungshaft), Anhang; BayObLGZ 1997, 379/380; Senat a.a.O.) gegeben sind.
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Nachdem der Betroffene sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kostenfrage beschränkt hat, hatte die Kammer nunmehr über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • BayObLG, 19.12.1997 - 3Z BR 400/97

    Begründeter Anlaß für Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    b) Eine Überbürdung der dem Betroffenen entstandenen außergerichtlichen Kosten auf die Gebietskörperschaft, der die Ausländerbehörde angehört, ist angezeigt, da die Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 16 Satz 1 FreihEntzG (vgl. BayObLG v. 06.02.2002 - 3Z BR 407/01 - bei Melchior (Internet- Kommentar zur Abschiebungshaft), Anhang; BayObLGZ 1997, 379/380; Senat a.a.O.) gegeben sind.
  • BayObLG, 18.12.1985 - BReg. 3 Z 155/85

    Gebühr für die Anordnung einer Freiheitsentziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06
    Nachdem der Betroffene sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kostenfrage beschränkt hat, hatte die Kammer nunmehr über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344).
  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN; Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16; Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensausübung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.).

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).
  • OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht,

    Der Bedeutung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit entsprechend kann eine Haftanordnung jedoch nur dann als verhältnismäßig angesehen werden, wenn die gesamten Umstände auf eine zumindest gewisse Wahrscheinlichkeit schließen lassen, dass der Betroffene ohne Inhaftierung die Abschiebung wesentlich erschweren oder vereiteln werde (Senatsbeschluss vom 10.4.2006, 13 W 63 u. 82/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2006, 13 W 63/05, I-3 Wx 244/06, 3 Wx 244/06; Hofmann-Keßler, aaO ; aA OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, 15 W 299/06).
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